Schul- und Internatsgebühren 2010/2011
Die Schul- und Internatsgebühren betragen im Schuljahr 2010/2011:
| Jahresbeitrag | Trimester-Beitrag | Monatsbeitrag | bei Jahresvorauszahlung |
Grundschulinternat | 23.760,00 EUR | 7.920,00 EUR | 1.980,00 EUR | 23.047,20 EUR |
Ernst-Reisinger-Gymnasium | 30.600,00 EUR | 10.200,00 EUR | 2.550,00 EUR | 29.682,00 EUR |
Ernst-Reisinger-Gymnasium | 15.240,00 EUR | 5.080,00 EUR | 1.270,00 EUR | 14.782,80 EUR |
Ernst-Reisinger-Gymnasium | 33.900,00 EUR | - | - | - |
Julius-Lohmann-Gymnasium | 33.720,00 EUR | 11.240,00 EUR | 2.810,00 EUR | 32.708,40 EUR |
Julius-Lohmann-Gymnasium | 17.040,00 EUR | 5.680,00 EUR | 1.420,00 EUR | 16.528,80 EUR |
Julius-Lohmann-Gymnasium | 35.350,00 EUR | - | - | - |
* Aufgrund allgemeiner Schwankungen des Zinsniveaus behält sich die Stiftung Landheim Schondorf Änderungen bzgl. des Nachlasses für Jahresvorauszahlungen jeweils zum Schuljahresbeginn vor. Die Stiftung gibt solche Änderungen spätestens drei Monate vorab bekannt.
Ein Nachlass für Geschwisterkinder in Höhe von 5 % ist auf Antrag möglich.
Sämtliche Gebühren werden als Jahresbeitrag erhoben und können in 12 monatlichen Raten, trimesterweise oder als Jahresbeitrag bezahlt werden. Ihr Vorteil: Bei jährlicher Vorauszahlung wird ein Nachlass (Skonto) von aktuell 3 Prozent gewährt. Skonto wird jedoch nur bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung gewährt (vgl. auch Anhang zur Geschäftsordnung).
Bitte beachten Sie, dass Nebenkosten (sog. Auslagen) nicht in dem Schul- und Internatskostenbeitrag enthalten sind und Ihnen separat über ein Auslagenkonto in Rechnung gestellt werden.
Zusätzlich werden folgende einmalige Gebühren und Vorschüsse erhoben:
Aufnahmegebühr | 500,00 EUR einmalig bei Internatsbesuch |
| 250,00 EUR einmalig bei Tagesheimern |
Auslagenvorschuss | 500,00 EUR bei Eintritt |
| 2.000,00 EUR bei Gastschüler (Ausland) |
Kaution | einmalig zwei Monatsbeiträge bei Eintritt |
Für Schülerinnen und Schüler, deren Eltern die Schul- und Internatsgebühren aus wirtschaftlichen Gründen nicht vollständig aufbringen können, steht dank zahlreicher Freunde und Förderer der Stiftung auf Antrag eine begrenzte Zahl an Stipendien (Leistungsstipendien und Wirtschaftsstipendien) zur Verfügung. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung dieser Stipendien besteht nicht.
Vorbehaltlich gesetzlicher Änderungen können derzeit 30 % der reinen Schulkosten (maximal 5.000 EUR) pro Kind bei der Steuererklärung als Sonderausgaben nach § 10 Absatz 1 Nr. 9 Einkommenssteuergesetz geltend gemacht werden. Auch die Betreuungskosten für das Internat sind unter bestimmten Voraussetzungen für Kinder unter 14 Jahren teilweise absetzbar. Die Stiftung bescheinigt – bei Vorliegen der Voraussetzungen und in steuerrechtlich zulässiger Höhe - jährlich die tatsächlich geleisteten Schul- und Internatskosten. Zu der genauen Abzugsfähigkeit im Einzelfall sollte man sich bitte den verbindlichen Rechtsrat des Steuerberaters einholen.
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