Schul- und Internatsgebühren 2009/2010
Die Schul- und Internatsgebühren betragen im Schuljahr 2009/2010:
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| Jahresbeitrag | Trimester-Beitrag | Monatsbeitrag | bei Jahresvorauszahlung |
Grundschulinternat | 24.240,00 EUR | 8.080,00 EUR | 2.020,00 EUR | 23.512,80 EUR |
Ernst-Reisinger-Gymnasium | 29.880,00 EUR | 9.960,00 EUR | 2.490,00 EUR | 28.983,60 EUR |
Ernst-Reisinger-Gymnasium | 14.340,00 EUR | 4.780,00 EUR | 1.195,00 EUR | 13.909,80 EUR |
Ernst-Reisinger-Gymnasium | 33.240,00 EUR | - | - | - |
Julius-Lohmann-Gymnasium | 32.880,00 EUR | 10.960,00 EUR | 2.740,00 EUR | 31.893,60 EUR |
Julius-Lohmann-Gymnasium | 16.080,00 EUR | 5.360,00 EUR | 1.340,00 EUR | 15.597,60 EUR |
Julius-Lohmann-Gymnasium | 34.500,00 EU | - | - | - |
* Aufgrund allgemeiner Schwankungen des Zinsniveaus behält sich die Stiftung Landheim Schondorf Änderungen bzgl. des Nachlasses für Jahresvorauszahlungen jeweils zum Schuljahresbeginn vor. Die Stiftung gibt solche Änderungen spätestens drei Monate vorab bekannt.
Ein Nachlass für Geschwisterkinder in Höhe von 5 % ist auf Antrag möglich.
Sämtliche Gebühren werden als Jahresbeitrag erhoben und können in 12 monatlichen Raten, trimesterweise oder als Jahresbeitrag bezahlt werden. Ihr Vorteil: Bei jährlicher Vorauszahlung wird ein Nachlass (Skonto) von aktuell 3 Prozent gewährt. Skonto wird jedoch nur bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung gewährt (vgl. auch Anhang zur Geschäftsordnung).
Bitte beachten Sie, dass Nebenkosten (sog. Auslagen) nicht in dem Schul- und Internatskostenbeitrag enthalten sind und Ihnen separat über ein Auslagenkonto in Rechnung gestellt werden.
Zusätzlich werden folgende einmalige Gebühren und Vorschüsse erhoben:
Aufnahmegebühr | 500,00 EUR einmalig bei Internatsbesuch |
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| 250,00 EUR einmalig bei Tagesheimern |
Auslagenvorschuss | 500,00 EUR bei Eintritt |
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| 2.000,00 EUR bei Gastschüler (Ausland) |
Kaution | einmalig zwei Monatsbeiträge bei Eintritt |
Für Schülerinnen und Schüler, deren Eltern die Schul- und Internatsgebühren aus wirtschaftlichen Gründen nicht vollständig aufbringen können, steht dank zahlreicher Freunde und Förderer der Stiftung auf Antrag eine begrenzte Zahl an Stipendien (Leistungsstipendien und Wirtschaftsstipendien) zur Verfügung. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung dieser Stipendien besteht nicht.
Das sog. Schulgeld unserer gemeinnützigen Stiftung ist nach Abzug von Beherbergungs-, Betreuungs-, und Verpflegungskosten zu 30 Prozent als Sonderausgabe nach § 10 Absatz 1 Nr. 9 Einkommenssteuergesetz abzugsfähig. Es gilt aktuell ein Höchstbetrag von 5000 Euro. Um diesen auszuschöpfen, müssten Eltern also 16.666,00 Euro im Jahr an Schulgebühren bezahlen.
Download (PDF-Datei):
Schul- Internatsgebühren 2009/2010 (PDF 222KB)






