Internat und Tagesheim am Ammersee in Bayern
Internat Aufnahme

Schul- und Internatsgebühren 2009/2010

Die Schul- und Internatsgebühren betragen im Schuljahr 2009/2010:

 

Jahresbeitrag

Trimester-Beitrag

Monatsbeitrag

bei Jahresvorauszahlung
(3 % Nachlass*)

Grundschulinternat
(GSI)

24.240,00 EUR
in 12 Raten

8.080,00 EUR

2.020,00 EUR

23.512,80 EUR

Ernst-Reisinger-Gymnasium
Internat

29.880,00 EUR
in 12 Raten

9.960,00 EUR

2.490,00 EUR

28.983,60 EUR

Ernst-Reisinger-Gymnasium
Tagesheim

14.340,00 EUR
in 12 Raten

4.780,00 EUR

1.195,00 EUR

13.909,80 EUR

Ernst-Reisinger-Gymnasium
Gastschüler

33.240,00 EUR
in 12 Raten

-

-

-

Julius-Lohmann-Gymnasium
Internat

32.880,00 EUR
in 12 Raten

10.960,00 EUR

2.740,00 EUR

31.893,60 EUR

Julius-Lohmann-Gymnasium
Tagesheim

16.080,00 EUR
in 12 Raten

5.360,00 EUR

1.340,00 EUR

15.597,60 EUR

Julius-Lohmann-Gymnasium
Gastschüler

34.500,00 EU

-

-

-

* Aufgrund allgemeiner Schwankungen des Zinsniveaus behält sich die Stiftung Landheim Schondorf Änderungen bzgl. des Nachlasses für Jahresvorauszahlungen jeweils zum Schuljahresbeginn vor. Die Stiftung gibt solche Änderungen spätestens drei Monate vorab bekannt.

Ein Nachlass für Geschwisterkinder in Höhe von 5 % ist auf Antrag möglich.

Sämtliche Gebühren werden als Jahresbeitrag erhoben und können in 12 monatlichen Raten, trimesterweise oder als Jahresbeitrag bezahlt werden. Ihr Vorteil: Bei jährlicher Vorauszahlung wird ein Nachlass (Skonto) von aktuell 3 Prozent gewährt. Skonto wird jedoch nur bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung gewährt (vgl. auch Anhang zur Geschäftsordnung).

Bitte beachten Sie, dass Nebenkosten (sog. Auslagen) nicht in dem Schul- und Internatskostenbeitrag enthalten sind und Ihnen separat über ein Auslagenkonto in Rechnung gestellt werden.

Zusätzlich werden folgende einmalige Gebühren und Vorschüsse erhoben:

Aufnahmegebühr

500,00 EUR einmalig bei Internatsbesuch


250,00 EUR einmalig bei Tagesheimern

  

Auslagenvorschuss

500,00 EUR bei Eintritt


2.000,00 EUR bei Gastschüler (Ausland)

  

Kaution

einmalig zwei Monatsbeiträge bei Eintritt

Für Schülerinnen und Schüler, deren Eltern die Schul- und Internatsgebühren aus wirtschaftlichen Gründen nicht vollständig aufbringen können, steht dank zahlreicher Freunde und Förderer der Stiftung auf Antrag eine begrenzte Zahl an Stipendien (Leistungsstipendien und Wirtschaftsstipendien) zur Verfügung. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung dieser Stipendien besteht nicht.

Das sog. Schulgeld unserer gemeinnützigen Stiftung ist nach Abzug von Beherbergungs-, Betreuungs-, und Verpflegungskosten zu 30 Prozent als Sonderausgabe nach § 10 Absatz 1 Nr. 9 Einkommenssteuergesetz abzugsfähig. Es gilt aktuell ein Höchstbetrag von 5000 Euro. Um diesen auszuschöpfen, müssten Eltern also 16.666,00 Euro im Jahr an Schulgebühren bezahlen.

Download (PDF-Datei):  

Schul- Internatsgebühren 2009/2010 (PDF 222KB)