Internat und Tagesheim am Ammersee in Bayern
Internat Aufnahme

Schul- und Internatsgebühren 2010/2011

Die Schul- und Internatsgebühren betragen im Schuljahr 2010/2011:

 

Jahresbeitrag

Trimester-Beitrag

Monatsbeitrag

bei Jahresvorauszahlung
(3 % Nachlass*)

Grundschulinternat
(GSI)

23.760,00 EUR
in 12 Raten

7.920,00 EUR

1.980,00 EUR

23.047,20 EUR

Ernst-Reisinger-Gymnasium
Internat

30.600,00 EUR
in 12 Raten

10.200,00 EUR

2.550,00 EUR

29.682,00 EUR

Ernst-Reisinger-Gymnasium
Tagesheim

15.240,00 EUR
in 12 Raten

5.080,00 EUR

1.270,00 EUR

14.782,80 EUR

Ernst-Reisinger-Gymnasium
Gastschüler

33.900,00 EUR
in 12 Raten

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Julius-Lohmann-Gymnasium
Internat

33.720,00 EUR
in 12 Raten

11.240,00 EUR

2.810,00 EUR

32.708,40 EUR

Julius-Lohmann-Gymnasium
Tagesheim

17.040,00 EUR
in 12 Raten

5.680,00 EUR

1.420,00 EUR

16.528,80 EUR

Julius-Lohmann-Gymnasium
Gastschüler

35.350,00 EUR
in 12 Raten

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* Aufgrund allgemeiner Schwankungen des Zinsniveaus behält sich die Stiftung Landheim Schondorf Änderungen bzgl. des Nachlasses für Jahresvorauszahlungen jeweils zum Schuljahresbeginn vor. Die Stiftung gibt solche Änderungen spätestens drei Monate vorab bekannt.

Ein Nachlass für Geschwisterkinder in Höhe von 5 % ist auf Antrag möglich.

Sämtliche Gebühren werden als Jahresbeitrag erhoben und können in 12 monatlichen Raten, trimesterweise oder als Jahresbeitrag bezahlt werden. Ihr Vorteil: Bei jährlicher Vorauszahlung wird ein Nachlass (Skonto) von aktuell 3 Prozent gewährt. Skonto wird jedoch nur bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung gewährt (vgl. auch Anhang zur Geschäftsordnung).

Bitte beachten Sie, dass Nebenkosten (sog. Auslagen) nicht in dem Schul- und Internatskostenbeitrag enthalten sind und Ihnen separat über ein Auslagenkonto in Rechnung gestellt werden.

Zusätzlich werden folgende einmalige Gebühren und Vorschüsse erhoben:

Aufnahmegebühr

500,00 EUR einmalig bei Internatsbesuch

 


250,00 EUR einmalig bei Tagesheimern

  

Auslagenvorschuss

500,00 EUR bei Eintritt

 


2.000,00 EUR bei Gastschüler (Ausland)

  

Kaution

einmalig zwei Monatsbeiträge bei Eintritt

Für Schülerinnen und Schüler, deren Eltern die Schul- und Internatsgebühren aus wirtschaftlichen Gründen nicht vollständig aufbringen können, steht dank zahlreicher Freunde und Förderer der Stiftung auf Antrag eine begrenzte Zahl an Stipendien (Leistungsstipendien und Wirtschaftsstipendien) zur Verfügung. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung dieser Stipendien besteht nicht.

Vorbehaltlich gesetzlicher Änderungen können derzeit 30 % der reinen Schulkosten (maximal 5.000 EUR) pro Kind bei der Steuererklärung als Sonderausgaben nach § 10 Absatz 1 Nr. 9 Einkommenssteuergesetz geltend gemacht werden. Auch die Betreuungskosten für das Internat sind unter bestimmten Voraussetzungen für Kinder unter 14 Jahren teilweise absetzbar. Die Stiftung bescheinigt – bei Vorliegen der Voraussetzungen und in steuerrechtlich zulässiger Höhe - jährlich die tatsächlich geleisteten Schul- und Internatskosten. Zu der genauen Abzugsfähigkeit im Einzelfall sollte man sich bitte den verbindlichen Rechtsrat des Steuerberaters einholen. 

Download (PDF-Datei):  

Schul- Internatsgebühren 2010/2011 (PDF 222KB)