Jeder schreibt die Geschichte seines Lebens selbst. Von uns gibt es nur den passenden Stift.

Internatsstipendien für die Vorbilder von morgen.

Am Landheim Ammersee lernt man nicht für die Schule, sondern für sich selbst und das Leben. Deshalb gibt es bei uns mehr als eine exzellente Bildung weit über die Vorbereitung auf das Abitur hinaus. Wir unterstützen jeden dabei, eine Persönlichkeit zu werden. Ein „Landheim-Entrepreneur“, der seine Zukunft selbst gestaltet und Verantwortung übernimmt. Für sich selbst und für andere. 

Mit unseren Stipendien wollen wir herausragende Leistungen würdigen – und ermöglichen. Denn was alles in einem jungen Menschen steckt, entscheidet nicht das Einkommen der Eltern. Und doch haben es auch die Eltern in der Hand: Die Bewerbung um ein Stipendium füllt man am besten gemeinsam aus! Für Kinder beginnt dann vielleicht schon bald ein neues Kapitel – als Stipendiat am Landheim Ammersee.

Darauf kommt’s an: Bestnoten im Fach „Gemeinschaftssinn“

Unser Förderprogramm richtet sich an alle Mädchen und Jungen, die Lust darauf haben, etwas zu leisten. Die bereit sind, sich selbst zu fordern und die eigenen Grenzen auszutesten. 
Doch ein 1a-Zeugnis ist nicht alles! Die wichtigste Anforderung an unsere Stipendiaten: Sie machen sich in besonderer Weise um die Gemeinschaft verdient. Wer sich z. B. im Jugendverband engagiert, in der Freiwilligen Feuerwehr aktiv ist oder gerne Nachhilfe gibt, ist bei uns richtig!

Überflieger soll man nicht aufhalten: Drei Stipendien für Neu-Landheimer

Chancenstipendium

Chancenstipendium

Das Teilstipendium ermöglicht aussichtsreichen Schülern der Klassen 1 bis 12, die sich die Schul- und Internatsgebühren ohne finanzielle Hilfe nicht leisten können, die hervorragende Ausbildung am Landheim Ammersee.

Das jährliche Schul- bzw. Schul- und Internatsgeld wird um max. 40 % reduziert.

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Leistungsstipendium

Leistungsstipendium

Das Teilstipendium fördert besonders begabte Schüler der Klassen 2 bis 12, die durch herausragende Leistungen im kreativen, handwerklichen, musischen oder sportlichen Bereich auffallen.

Das jährliche Schul- bzw. Schul- und Internatsgeld wird um 8.000 Euro reduziert.

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Die Vergabe eines Vollstipendiums richtet sich nach individuellen Bedingungen. Nehmen Sie dazu bitte Kontakt zu Frau Maike Häusler auf!

Geschichtsstipendium

Geschichtsstipendium

Das Teilstipendium richtet sich an Schüler der Klassen 10 bis 11 mit guten bis sehr guten Leistungen im Fach Geschichte, die das Landheimleben mit ihrem Wissen spürbar bereichern wollen. Gewährt wird das Stipendium von der Dr.-Stephan-von-Katona-Gedenkstiftung.

Das jährliche Schul- bzw. Schul- und Internatsgeld wird um 11.000 Euro reduziert.

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Maike Hauusler Kontakt

Kontakt

Interesse an einem unserer Stipendien? Gerne berate ich zu den Möglichkeiten – am liebsten persönlich. Ich freue mich schon auf unser Kennenlernen!

Maike Häusler

Aufnahme & Stipendienwesen
Telefon: 08192.809-214
Telefax: 08192.7993
E-Mail: mhaeusler@landheim-ammersee.de

 

3 wichtige Termine auf dem Weg zum Landheim-Stipendiaten

  • Bewerbungsantrag herunterladen, ausfüllen und bis zum 1. Juni 2020 an uns zurücksenden.
  • Die engere Auswahl der Schüler wird zum Bewerbertag im Juni eingeladen. 
  • Schriftliche Zu- und Absagen zu unseren Stipendien werden ab dem 1. Juli 2020 verschickt.

FAQ

Wer kann sich bewerben?
Alle Schüler, die zwei Dinge mitbringen: Erstens: gute bis sehr gute schulische Leistungen. Zweitens: den Wunsch, die eigene Sozialkompetenz im Zusammenleben und -arbeiten mit Gleichaltrigen weiter zu entwickeln. Dazu gehört auch, Verantwortung für sich und andere zu übernehmen, sich gesellschaftlich zu engagieren und die Internatsgemeinschaft aktiv zu gestalten. Die genauen Anforderungen für die einzelnen Stipendien finden Sie in den jeweiligen Bewerbungsanträgen.
Was gehört zur Bewerbung?
Bitte schicken Sie uns den ausgefüllten Bewerbungsantrag, einen Lebenslauf des Schülers, die Zeugnisse der letzten zwei bzw. drei Schuljahre, ein Referenzschreiben eines Fachlehrers und ein handschriftlich verfasstes Motivationsschreiben des Bewerbers selbst. Manchmal wünschen wir uns auch noch einen kleinen Extra-Leistungsnachweis. So freuen wir uns z. B. schon darauf, von den Bewerbern um das Dr.-Stephan-von-Katona-Stipendium den Geschichtsaufsatz zu lesen. Alle Details zu den benötigten Unterlagen finden Sie in den Bewerbungsanträgen. Was für uns aber das Wichtigste ist: die Vorstellung, dass wir mit- und aneinander wachsen können. Davon überzeugen wir uns gerne beim persönlichen Kennenlernen!
Für welchen Zeitraum werden Stipendien vergeben?

Damit möglichst viele Schüler von den Vorzügen einer exzellenten Ausbildung im Landheim profitieren können, werden alle Stipendien zunächst als Teilstipendien gewährt: Die Stipendien beginnen und enden mit dem Schuljahr. Danach kann ein Antrag auf Verlängerung gestellt werden. Leistungsstipendien werden in der Regel auch in den Folgejahren – bis zum Abitur – gewährt, wenn die guten bis sehr guten schulischen Leistungen beibehalten werden. Das Chancenstipendium gibt es in einzelnen Fällen auch als Vollstipendium.

Wie funktioniert die Bewerbung genau?

Sobald die Bewerbungsunterlagen bei uns eingetroffen sind – spätestens aber nach dem 1. Juni eines Jahres – prüfen wir alle Bewerbungen sehr genau und treffen eine Vorauswahl. Alle Schüler, die sich grundsätzlich für das Landheim Ammersee eignen, werden zusammen mit ihren Eltern zu einem Bewerbertag eingeladen. Je nach Anzahl der Bewerbungen finden die Bewerbertage individuell oder gebündelt im Laufe des Juni statt. Die schriftlichen Zu- und Absagen werden dann nach dem 1. Juli eines Jahres verschickt.

Wie werden die Stipendien vergeben?

Stipendien werden an Mädchen und Jungen mit überragenden schulischen bzw. außerschulischen Leistungen und einem außergewöhnlichen sozialen Engagement vergeben. Auch die finanzielle Lage der Eltern spielt eine Rolle. Über die Vergabe entscheidet der Stiftungsleiter der Stiftung Landheim Schondorf am Ammersee  bzw. der Dr.-Stephan-von-Katona-Gedenkstiftung auf Empfehlung des Stipendienausschusses. Die Entscheidung ist endgültig und damit unanfechtbar. Es besteht kein Anspruch auf ein Stipendium. Die Details zum Vergabeverfahren können Sie in der Stipendienordnung nachlesen.