Wirtschaftsstipendien
Zugang zu exzellenter Bildung – Unsere Wirtschaftsstipendien
Für ein Wirtschaftsstipendium als Teilstipendium muss ein Bedarf nachgewiesen werden. Der Bedarf eines solchen Stipendiums wird durch den Nachweis der aktuellen Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Erziehungsberechtigten geführt.
Daneben muss stets ein besonderes soziales Engagement des Stipendiaten für die Gemeinschaft im Landheim erkennbar sein.
Bei Wirtschaftsstipendien müssen in den Folgejahren mit dem Antrag auf Verlängerung immer wieder die Einkommens- und Vermögensverhältnisse offen gelegt werden.
Die Vergabe des Wirtschaftsstipendiums erfolgt in Form einer Reduzierung des jährlichen Schul- bzw. Schul- und Internatsgeldes um max. 40%.
Die Abgabefrist für Bewerbungsunterlagen für das kommende Schuljahr ist jeweils der 1. April des Vorjahres.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen bei Fragen zu diesem Thema gerne zur Verfügung.
Auf Ihren Anruf freut sich im Aufnahmebüro:
Jennifer Maier
Tel. 08192-809-212

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